Wissenschaft
Kanzlei Dr. Weimer
Dr. T. Weimer
Prof. Dr. G. Duttge
Wir kennen,
wir haben,
wir machen Meinung.
Durch unsere umfassende Tätigkeit auf dem Gebiet von Wissenschaft und Forschung sind wir auf der Höhe der Zeit. Wir werden von unseren Mandaten beauftragt, Rechtslagen durch umfassende Begutachtung zu erforschen oder gerichtlich zur Überprüfung zu stellen, bis hin zum Bundesverfassungsgericht. So erstellten Dr. Weimer & Prof. Dr. Duttge z.B. ein umfassendes Gutachten zu sogenannten Vorbehaltsaufgaben in der Intensivpflege im Auftrag der DGF, und legten zuletzt im Auftrag von Intensivmedizinern Verfassungsbeschwerde gegen § 5c IfSG („Triage“) ein.
- Meinung machen.
Institutsband Medizinstrafrecht
Göttinger Studien zu den Kriminalwissenschaften
Das Medizinstrafrecht: Bloßer Anwendungsfall oder Innovationsmotor der allgemeinen Strafrechtslehren?
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