Menü

Das Rechtskataster als Compliance-Standard

BLog

Kanzlei Dr. Weimer

Tobias Weimer

Autor Dr. T. Weimer

Das Rechtskataster als Compliance-Standard

Sep 2, 2020

In einer der letzten Compliance Kolumnen erfuhren wir, dass eine Risikoanalyse die Kenntnis und das Wissen gesetzes- und regelkonformen Verhaltens voraussetzt. Die Erfassung und Festlegung des eigentlichen Compliance-Bezugsstandards ist also eine wesentliche Grundlage für gesetzes- und regelkonformes Verhalten.

Dabei stellt sich gerade in Krisenzeiten wie der aktuellen Covid19 Krise die Frage, wie sich diese Aufgabe bewältigen lässt. Ändern sich doch die Rahmenbedingungen nahezu stündlich mit verschiedensten Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften sowie dem Robert-Koch-Institut als auch der KRINKO selbst. Der ständigen Aktualisierung des Rechtskatasters als auch der Informationsgewinnung und -verbreitung in die Mitarbeiterschaft kommt damit entscheidende Bedeutung zu.

Was ist vorhanden, was genügt den Anforderungen des RKI, mit welchen Maßnahmen und dokumentierten Vorgaben kann das belegt werden? Wer gleicht die vorhandenen Vorgaben des RKI mit der praktischen Anwendung vor Ort in den einzelnen Fachabteilungen ab? Hat eine Abweichung von den Vorgaben des RKI zu erfolgen, da sie praktisch nicht umsetzbar sind. Wer dokumentiert Abweichung wie, wo und wann. Ist dieser Abweichung eine dokumentierte Risikoabwägung und wenn ja, in welcher Form hinterlegt? Die Risikoabwägung setzt nämlich neben der Ermittlung des Risikos, auch die Analyse, Bewertung und dokumentierte Behandlung voraus. Nur so wird man der Risikoabwägung im Rahmen des § 34 StGB („rechtfertigende Notstand“) gerecht. Dabei sind alle Maßnahmen zu dokumentieren und nachzuhalten, die veranlasst worden sind, die Ausbreitung des Covid19 innerbetrieblich zu vermeiden. Da die Infektionsketten gesetzlich vorgeschrieben vom Gesundheitsamt nachvollzogen werden sollen, ist der Beginn der Kausalkette über Dienstpläne etc. feststellbar. Infizieren sich Patienten innerbetrieblich, so werden Klagen von Patientenanwälten mit der Behauptung, nicht gesetzeskonform gehandelt bzw. nicht alles Notwendige unternommen zu haben, um eine Infektion zu vermeiden, nicht lange auf sich warten lassen. Vor diesem Hintergrund sind Risiko-Maßnahmepläne auf Basis der aktuellen Rechtslage das Mittel der Wahl, in denen die Maßnahmen benannt, beschrieben, terminiert und deren Durchführung durch eine verantwortliche Person bestätigt werden.

 

Dr. Tobias Weimer
M.A. Fachanwalt für Medizinrecht
Hingbergstr. 377
45472 Mülheim an der Ruhr
info@kanzlei-weimer.de
www.smart-compliance-consulting.de

Stephanie Leitner

Hallo,
mein Name ist Stephanie Leitner.
Ich helfe Ihnen gerne weiter.

Kontakt