Medizinstrafrecht
Kanzlei Dr. Weimer

Dr. T. Weimer
Ihr Anwalt für Pflegerecht
Verteidigung auf dem Gebiet des Medizinstrafrechts
für Mediziner, Ärztinnen und Ärzte
Für Ärztinnen und Ärzte ist es eine besondere Herausforderung, wenn sie mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert werden. Zu einer besonders großen Belastung kann dann die Sorge um den möglichen Verlust ihrer Approbation werden, ganz zu schweigen von den Selbstzweifeln an der Korrektheit ihrer Handlungen, kann es doch im stressigen klinischen Umfeld schnell zu Fehlern kommen.
Wachsende strafrechtliche Risiken in der ärztlichen Tätigkeit betreffen insbesondere die klinische Forschung, denn zuständige Behörden und Aufsichten neigen dazu, selbst einen geringfügigen Formalverstoß als schwere Straftat zu interpretieren und mit aller Härte zu verfolgen. Ein weiteres Risiko stellt sich ein, wenn niedergelassene Ärzte vor der Herausforderung stehen, die neuen Strafnormen zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen auszulegen, die herkömmliche Formen der Kooperation ins Visier nehmen.
Gerade in medizinrechtlichen Angelegenheiten benötigt eine Verteidigung vielfältige rechtliche Kompetenzen im Sozial-, Berufs- und Strafrecht. Wir als Fachanwälte für das Medizinstrafrecht sind befähigt, Ärztinnen und Ärzten in dieser komplexen Situation zu helfen und für den Erhalt ihrer Zulassung zu sorgen.
Wachsende strafrechtliche Risiken in der ärztlichen Tätigkeit betreffen insbesondere die klinische Forschung, denn zuständige Behörden und Aufsichten neigen dazu, selbst einen geringfügigen Formalverstoß als schwere Straftat zu interpretieren und mit aller Härte zu verfolgen. Ein weiteres Risiko stellt sich ein, wenn niedergelassene Ärzte vor der Herausforderung stehen, die neuen Strafnormen zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen auszulegen, die herkömmliche Formen der Kooperation ins Visier nehmen.
Gerade in medizinrechtlichen Angelegenheiten benötigt eine Verteidigung vielfältige rechtliche Kompetenzen im Sozial-, Berufs- und Strafrecht. Wir als Fachanwälte für das Medizinstrafrecht sind befähigt, Ärztinnen und Ärzten in dieser komplexen Situation zu helfen und für den Erhalt ihrer Zulassung zu sorgen.
- Schnelle und professionelle Hilfe
- Wir verteidigen Sie
Medizinstrafrecht
Leistungen im Überblick
- Beratung und Hilfe beim Vorwurf der Sorgfaltspflichtverletzung gegenüber Medizinern, mit besonderem Fokus auf Behandlungs-, Organisations- und Aufklärungsfehler.
- Beratung bzgl. der möglichen Strafbarkeit bei der Annahme von Geschenken durch Kollegen, Krankenhäuser etc.
- Prüfung und Beratung auf dem Gebiet der strafrechtlichen Korruption (z.B. Provisions- und Kick-Back-Zahlungen).
- Beratung bzgl. des deutlich ausgeweiteten Arzt- und Medizinstrafrechts, einschließlich Werberecht, Wirtschaftsstrafrecht und Datenschutz.
- Beratung und rechtliche Vertretung bei sog. „Kunstfehlern“ (fahrlässige Körperverletzung oder Tötung).
- Beratung und rechtliche Vertretung bei Wirtschaftsstraftaten, vor allem Untreue oder Korruption im Gesundheitsbereich, Abrechnungsbetrug etc.
- Hilfe beim Vorwurf des Verstoßes gegen die ärztliche Schweigepflicht oder gegen Datenschutzvorschriften.
- Beratung und Hilfe beim Vorwurf der unzulässigen Außendarstellung oder strafbaren Werbung.
- Beratung und Hilfe beim Vorwurf des Abrechnungsbetruges durch hinzugefügte oder höher bewertete Gebührenziffern, falsche Diagnosen u.a.
- Hilfe beim Vorwurf einer nicht erteilten Einwilligung vom Patienten oder von seinen Angehörigen für eine bestimmte Behandlung.
- Beratung beim Thema der Sterbehilfe in Deutschland.
- Beratung und Hilfe beim Vorwurf eines nicht gerechtfertigten Schwangerschaftsabbruchs.
Sie brauchen einen Rechtsbeistand? Wir helfen Ihnen gerne.
Wer sind unsere Mandanten?
Im Bereich des Pflegerechts sind wir insbesondere auf die folgenden Gebiete spezialisiert:
- Pflegeversicherungsrecht
- Behindertenrecht
- Ambulant Pflegedienste / stationäre Pflegeinrichtungen
- Krankenversicherungsrecht
- Heimrecht
- Medizinprodukterecht
- Betreuungsrecht
- Arzneimittelgesetz
So erreichen Sie uns
Erreichbarkeit und enger Kontakt zu unseren Mandanten ist uns sehr wichtig.
In sämtlichen Bereichen des Sportrechts können Sie eine realistische Einschätzung Ihrer Möglichkeiten nebst engagierter Beratung und Vertretung voraussetzen.
Ablauf für Kontaktaufnahme
1
Kontaktaufnahme
Unser Sekretariat ist wochentags durchgehend besetzt.
2
Terminvereinbarung
Gerne können Sie auch nach der Arbeit abends vorbeikommen.
3
Beratungsgespräch
Wir erarbeiten schnell eine Lösung für Ihren Fall.
Kontakt
Telefon
Fax
0208 - 4519 3320
Adresse
Hingbergstr. 377
45472 Mülheim an der Ruhr
Dr. Tobias Weimer