Medizinrecht
Kanzlei Dr. Weimer

Fachanwalt für Medizinrecht
Medizinstrafrecht
Arztstrafrecht
Zahnarztstrafrecht
Medizinwirtschaftsstrafrecht
Compliance
- Individuell und professionell
Mandanten-Stimmen
Hygiene im
Gesundheitswesen
Kanzlei Dr. Weimer
Aufbereitung von
Medizinprodukten
Kanzlei Dr. Weimer
Pflichtverletzungen von
Pflegekraftpersonen
Kanzlei Dr. Weimer
Dr. Tobias Weimer – Ihr Ansprechpartner
Strafverteidigung
im Medizinstrafrecht
Das Rechtsgebiet des Medizinstrafrechts erfasst strafrechtliche Verfahren gegen Angehörige verschiedenster Heil- und Gesundheitsberufe – auch über die klassischen Bereiche des Arztstrafrechts und Zahnarztstrafrechts hinaus. In meiner Kanzlei begleite ich Mandantinnen und Mandanten aus den Berufsgruppen der Apothekerinnen und Apotheker, Pflegefachkräfte, Betreiber von Pflegediensten, Arzneimittelgroßhändler und weiterer Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Nur wenige andere Rechtsgebiete sind so anspruchsvoll wie das Medizinstrafrecht.
In diesen sensiblen Bereichen können schon vermeintlich kleine Fehler gravierende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – insbesondere wenn eine Approbation oder die berufliche Existenz bedroht ist. Dies gilt für alle medizinischen Berufe, von Ärzten bis hin zu Apothekern.
Typische Fallkonstellationen im Medizinstrafrecht betreffen unter anderem
- Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen
- Korruption in Heilberufen
- Behandlungsfehler
- Urkundenfälschung
- fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung im Rahmen ihrer Berufsausübung
- Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz (AMG)
Ich entwickle für Sie eine frühzeitige, strategisch durchdachte und auf Ihre individuelle Situation abgestimmte Verteidigung, um Schaden von Ihrer beruflichen und persönlichen Zukunft abzuwenden. Mein Bestreben ist es, allen Leistungserbringern in medizinischen Berufen im Konflikt mit der Staatsmacht mit Erfolg zur Seite zu stehen.
Medizinstrafrecht –
Strategie und Entschlossenheit
In strafrechtlichen Verfahren mit Bezug zum Gesundheitswesen steht häufig mehr auf dem Spiel als eine strafrechtliche Sanktion.
Die berufliche Zukunft, die ärztliche Approbation, die Kassenzulassung oder sogar die unternehmerische Existenz können bedroht sein.
Als Fachanwalt für Medizinrecht und als Strafverteidiger ist es meine Aufgabe, Sie in dieser Situation, in einem Medizinstrafverfahren, mit fachlicher Klarheit, strategischer Übersicht und entschlossener Vertretung zu begleiten.
Jede Verteidigung im Medizinstrafrecht ist individuell
Besonders im Medizinstrafrecht ist die Verteidigung stets ganzheitlich zu betrachten. Neben den strafrechtlichen Vorwürfen sind häufig auch berufsrechtliche, zulassungsrechtliche, approbationsrechtliche oder haftungsrechtliche Folgen zu berücksichtigen. Eine frühzeitige, differenzierte Bewertung dieser Aspekte ist entscheidend, um nicht nur das Ermittlungsverfahren, sondern auch potenzielle Regressforderungen und standesrechtliche Konsequenzen zu steuern und abzuwehren.
Im Fokus meiner strafrechtlichen Verteidigung steht der Schutz Ihrer beruflichen und persönlichen Existenz. Ziel ist es daher – sofern rechtlich vertretbar –, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden. Denn selbst ein Freispruch kann unter Umständen nicht verhindern, dass Ihr beruflicher Ruf oder Ihre Einrichtung dauerhaft Schaden nimmt. Die diskrete und effektive Bearbeitung des Mandats im Ermittlungsverfahren kann hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten.
Ich verfüge als Fachanwalt für Medizinrecht über langjährige Erfahrung in allen angrenzenden und oft parallel betroffenen Rechtsbereichen, insbesondere:
- Berufsrecht und Approbationsverfahren
- Zulassungsrecht
- Disziplinarrecht
- Regressverfahren gegenüber Kassenärztlichen Vereinigungen
- Zivilrechtliche Haftungsfragen
Deshalb beraten wir regelmäßig:
- medizinische Unternehmen und Start-ups
- Berufsverbände
- Versicherungen und Träger im Gesundheitswesen
Kompetenz im
Medizinstrafrecht
Ich vertrete seit vielen Jahren bundesweit Mandantinnen und Mandanten im Bereich des Medizinstrafrechts. In meiner anwaltlichen Tätigkeit berücksichtige ich dabei nicht nur den strafrechtlichen Vorwurf selbst, sondern auch die berufsrechtlichen, zivilrechtlichen, sozialrechtlichen und disziplinarrechtlichen Konsequenzen, die sich aus einem Ermittlungs- oder Strafverfahren ergeben können.
In allen Abschnitten des Strafverfahrens übernehme ich Ihre Verteidigung und begleite Sie – sofern erforderlich – auch in parallel laufenden Verfahren, etwa bei Maßnahmen der Approbationsbehörde, berufsgerichtlichen Verfahren oder Regressforderungen der Kassenärztlichen Vereinigungen.
Mein Ziel ist es, durch eine strukturierte und umfassende Herangehensweise nicht nur die strafrechtliche, sondern auch die berufliche und persönliche Perspektive meiner Mandantschaft im Blick zu behalten.
Sie profitieren dabei nicht nur von der juristischen Expertise meiner Kanzlei, sondern von einer strukturierten, auf Ihre individuelle Lage abgestimmten Strategie – diskret, klar und mit Weitblick.
Medizinstrafrecht –
Belastungen und Risiken vermeiden
Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren stellt für die Beschuldigten eine enorme psychische Belastung dar. Sobald im Zuge der Ermittlungen Maßnahmen wie eine Hausdurchsuchung, vorläufige Festnahme oder die Zustellung eines Anhörungsschreibens erfolgen, entsteht häufig ein starker Handlungsdruck. Spontane und unüberlegte Reaktionen, insbesondere vorschnelle Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft, führen dabei nicht selten zu einer erheblichen Eigenbelastung – mit Folgen, die im weiteren Verfahren kaum noch zu korrigieren sind. Gerade in frühen Verfahrensphasen ist Zurückhaltung geboten. Ein weiterer bedrohlicher Aspekt für die Betroffenen ist die Medienwirkung eines jeden Verfahrens im Zusammenhang mit dem Medizinstrafrecht.
Ihr Profi im Medizinstrafrecht:
Klare Perspektiven statt Panik

Als Strafverteidiger analysiere ich gemeinsam mit meinen Mandantinnen und Mandanten sorgfältig die Ausgangslage: Welche rechtlichen Bewertungsspielräume bestehen? Wie tragfähig sind die Beweismittel der Staatsanwaltschaft? Welche Strategien sind realistisch und sinnvoll? Wie kann man der Staatsmacht auf Augenhöhe erfolgreich begegnen?
Das Ziel ist es, Risiken zu minimieren und unnötige Belastungen von Beginn an zu vermeiden. Eine sachlich fundierte, realitätsnahe Einschätzung ersetzt dabei emotionale Reaktionen.
Unsere Mandanten schätzen
- realistische und lösungsorientierte Strategien
- klare Kommunikation ohne juristische Floskeln
- Verteidigung mit Weitblick und Integrität
Die richtige Strategie
im Medizinstrafrecht:
Frühzeitig und fundiert planen
Bereits in dieser Phase kann ich als Ihr anwaltlicher Vertreter entscheidende Weichen für den weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens stellen – sachlich und realistisch, diskret und mit Blick auf Ihre persönliche wie berufliche Zukunft. Und das gilt allen Leistungserbringern in medizinischen Berufen, von der Ärzteschaft bis hin zu Apothekern.
Medizinrecht
Leistungen im Überblick
Zu unseren Mandanten gehören Ärzte, Vertragsärtze, Zahnärzte, Pflegekräfte etc..
- Apothekenrecht
- Arbeitsrecht/Chefarztrecht
- Arzt- und Zahnarzthaftungsrecht/ Krankenhausträgerhaftung
- Arztrecht/Zahnarztrecht
- Zulassungs-/ Ermächtigungsverfahren
- Honorar-, Wirtschaftlichkeits-, Plausibilitätsprüfverfahren
- Disziplinarverfahren
- Berufsrecht der Heilberufe
- Direktverträge/Selektivverträge/ Integrierte Versorgungsverträge
- Gebührenrecht (GOÄ, GOZ)
- Heilmittelwerberecht
- Kooperationen im Gesundheitswesen/ Gesellschaftsrecht
- Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen
- Ärztehäuser und Praxiskliniken, OP- und Gesundheitszentren
- Kooperationsmodelle zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten/Integrierte Facharztzentren an Krankenhäusern
- Medizinische Versorgungszentren
- Krankenhausrecht
- Krankenhausplanung/-finanzierung
- Abschluss von Versorgungsverträgen
- Organisations- und Kooperationsberatung/In- und Outsourcing
- Verhandlungen mit Kostenträgern/ Schiedsstellenverfahren
- Krankenhausträgerberatung
- Medizinische Versorgungszentren
- Medizinprodukterecht
- Medizinstrafrecht
- Pflegeversicherungsrecht
- Praxisgründung, -abgabe, -übernahme
- Psychotherapeutenrecht
- Wettbewerbs-/Vergaberecht
- Rettungsdienstrecht
- Arbeitsrecht im Gesundheitswesen
- Arbeitsvertrag für Ärzte
- Arbeitsverträge für Pflegefachpersonen
- Chefarztvertragsrecht
- Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage
- Betriebsvereinbarungen
Sie brauchen einen Rechtsbeistand? Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns! Wir helfen Ihnen gerne.
Wer sind unsere Mandanten?



Im Bereich des Medizinrechts sind wir insbesondere auf die folgenden Gebiete spezialisiert:
- Ärzte / Zahnärzte /Apotheker
- Berufsverbände (wie z.B. DVSE, DGF; DB ATA I OTA)
- Pflegekammern
- Krankenhausträger
- Ambulant Pflegedienste / stationäre Pflegeinrichtungen
- Medizinprodukte-Industrie
- Rettungsdienstunternehmen
- Private und gesetzliche Krankenversicherung
So erreichen Sie uns
In sämtlichen Bereichen des Medizinwirtschaftsrechts können Sie eine realistische Einschätzung Ihrer Möglichkeiten nebst engagierter Beratung und Vertretung voraussetzen.
Ablauf für Kontaktaufnahme
Kontaktaufnahme
Unser Sekretariat ist wochentags durchgehend besetzt.
Terminvereinbarung
Gerne können Sie auch nach der Arbeit abends vorbeikommen.
Beratungsgespräch
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Telefon
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Adresse
Hingbergstr. 377
45472 Mülheim an der Ruhr

Dr. Tobias Weimer
